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Allgemeine Vertragsbedingungen für Besteller bei La Tavola Gourmet AG

Allgemeines
Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung der La Tavola Gourmet AG, dass sie die Bestellung des Käufers annimmt (Auftragsbestätigung), abgeschlossen. Sämtliche Bestellungen sind mit einer eigenhändigen Unterschrift zu versehen. Angebote der La Tavola Gourmet AG, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform sowie einer eigenhändigen Unterschrift. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform nur dann gleichgestellt, wenn dies von den Parteien besonders vereinbart wurde.

Offerten
Unsere Offerten verstehen sich in jeder Beziehung als freibleibend, und sie bedürfen in jedem Fall einer schriftlichen Bestätigung.

Preise
Alle Preise verstehen sich (vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen) netto, ab Verlag, ohne Verpackung, in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge.
Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr, erforderliche Bewilligungen usw., einschliesslich Verpackungsmaterial und Zuschläge für Express- und Eilgutsendungen, gehen zu Lasten des Käufers. Ebenso hat der Käufer alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Beim Post-, Bahn- und Camiontransport durch Dritte reist die Ware sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg auf Rechnung des Käufers. Der Verleger behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der vertragsmässigen Erfüllung Änderungen bei den Preisen der Zulieferer ergeben.

Übergang von Nutzen und Gefahr
Die Gefahrtragung geht in jedem Fall, das heisst bei jeder Transportart, mit Abgang der Lieferung ab Verlag von der La Tavola Gourmet AG auf den Käufer über. Massgebend ist der Zeitpunkt der Verladung auf die Transportmittel der Speditionsunternehmen, bei Versendung per Post die Übergabe an diese. Bei Transporten reist die Ware sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg auf Gefahr des Käufers. Dasselbe gilt für die Lagerung der Ware bei der La Tavola Gourmet AG. Bei Transporten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Beschädigungen und Verluste unverzüglich durch die Bahn oder die Post feststellen zu lassen. Wird der Versand auf Begehren des Käufers oder aus sonstigen Gründen, die der Verleger nicht zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr im ursprünglich für die Lieferung ab Verlag vorgesehenen Zeitpunkt auf den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und versichert.

Lieferfrist
Lieferungen erfolgen zu vereinbarten Terminen. Vom Käufer angegebene Liefertermine sind lediglich Richttermine und als solche nicht verbindlich. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung.
Bei unvorhergesehenen Hindernissen wie Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Arbeitskampfmassnahmen oder in anderen Fällen höherer Gewalt, Feuer oder Wasserschäden usw., wird die vereinbarte Frist hinfällig. Sie berechtigen den Käufer nicht vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers wegen verspäteter oder Nichtlieferung werden in den genannten Fällen grundsätzlich abgelehnt. Dies gilt insbesondere für Drittansprüche.

Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich sind sämtliche Rechnungen innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein und die Forderung wird zu 5 % verzinst. Die Rechnungen sind rein netto zu bezahlen. Das Verlangen von Vorschusszahlungen bleibt der La Tavola Gourmet AG vorbehalten.

Mängelrüge
Beschwerden und Rügen sind innert 8 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich gegenüber der La Tavola Gourmet AG anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist lehnt die La Tavola Gourmet AG jegliche Ansprüche dieser Art ab.

Vertragsauflösung, Vertragsabänderung und Rücktritt vom Vertrag durch die La Tavola Gourmet AG
Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen erheblich verändern, sowie im Fall nachträglicher Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der La Tavola Gourmet AG das Recht zur Auflösung des Vertrages oder der betroffenen Vertragsteile zu. Will die La Tavola Gourmet AG von der Vertragsauflösung Gebrauch machen, teilt sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer mit, und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden ist. Im Fall der Vertragsauflösung hat die La Tavola Gourmet AG Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen einer solchen Vertragsauflösung sind ausgeschlossen. Massgebliche Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers (wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellungen), welche die Ansprüche der La Tavola Gourmet AG gefährdet erscheinen lassen, berechtigen letztere zum sofortigen entschädigungslosen Rücktritt von allfälligen Lieferverpflichtungen. Tritt die La Tavola Gourmet AG von ihren Lieferverpflichtungen aus vorgenannten Gründen zurück, so werden alle Guthaben beim Vertragspartner zur sofortigen Zahlung fällig.

Ausschluss weiterer Haftungen
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Bei Nicht- oder Schlechterfüllung wird der Schadenersatz auf 10 % des Vertragspreises der Lieferungen und Leistungen begrenzt.

Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
Als Erfüllungsort sämtlicher zwischen den Parteien bestehender Verpflichtungen gilt der Sitz der La Tavola Gourmet AG. Für sämtliche Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien gilt als ausschliesslich vereinbarter Gerichtsstand der Geschäftssitz der La Tavola Gourmet AG. Es wird die Anwendung schweizerischen Rechts vereinbart.
Sitz der Gesellschaft: 8700 Küsnacht.

Anerkennung der Allgemeinen Vertragsbedingungen
Alle Lieferungen der La Tavola Gourmet AG erfolgen ausschliesslich aufgrund der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen, welche mit dem Vertragsabschluss und der Unterschrift des Bestellers ausdrücklich und vorbehaltlos als bekannt und anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der La Tavola Gourmet AG. Insbesondere gehen vorliegende allgemeine Vertragsbedingungen allfällig abweichenden allgemeine Vertragsbestimmungen des Käufers vor. Solche würden nur bei schriftlicher Anerkennung durch die La Tavola Gourmet AG gelten. Der Käufer kann sich insbesondere nicht darauf berufen, dass er in seiner (auch späteren) Korrespondenz, seinen Offerten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen etc. auf seine allgemeinen Bedingungen hingewiesen habe. Vorliegende allgemeine Vertragsbedingungen gehen anderen Angaben in Prospekten, Tarif- und Lieferservice, etc.auf jeden Fall vor. Zwischen den Parteien sind alleine diese allgemeinen Vertragsbedingungen massgebend.